Die Beteiligungsanzeige ist das Kernstück der Wahlzulassung. Sie muss von jeder politischen Vereinigung, die nicht im Bundestag oder einem Landtag vertreten ist, eingereicht werden.

Entscheidend für die Zulassung ist eine Gesamtschau verschiedener objektiver und subjektiver Kriterien, die eine politische Vereinigung erfüllen sollte. Es gibt Eckpunkte, die eine politische Vereinigung auf jeden Fall erfüllen muss. Aber nicht alle Kriterien können trennscharf umrissen werden. Der Bundeswahlausschuss, der über die Beteiligungsanzeige entscheidet, nimmt jeweils eine Einzelfallbetrachtung vor und bezieht dabei seine ständige Praxis aus vergangenen Wahlen sowie die Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts in seine Entscheidung mit ein.


Ich habe eine Muster-Beteiligungsanzeige entwickelt, mit Hilfe derer Sie eine strukturierte Wahlbewerbung erstellen können, die dann Grundlage der Entscheidung des Bundeswahlausschusses ist. Falls Sie Fragen zur Beteiligungsanzeige haben, kontaktieren Sie mich gerne.


Die Frist zum Einreichen einer Beteiligungsanzeige läuft ab in