Am 79. Tag vor der Wahl kommt es zum Showdown: Der Bundeswahlausschuss entscheidet über die Anerkennung oder Nichtanerkennung der politischen Vereinigungen als politische Partei. Grundlage dieser Entscheidung ist die jeweilige Beteiligungsanzeige und das Auftreten der Vertreter der politischen Vereinigung in der Sitzung des Bundeswahlausschusses.

Lange Zeit gab es gegen die Nichtanerkennung keinen Rechtsbehelf; dies hat sich jedoch im Jahr 2012 geändert. Seitdem könnten abgelehnte politische Vereinigungen die sogenannte Nichtanerkennungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erheben. In diesem Verfahren ist vor allem eine Sache von Bedeutung: Keine Zeit verlieren! Die Beschwerde muss nämlich innerhalb von vier Tagen nach der Nichtanerkennung anhängig gemacht werden.


Wenn der Bundeswahlausschuss Sie nicht als politische Partei anerkannt hat, melden Sie sich sofort! Gemeinsam besprechen wir das weitere Vorgehen.