Ich habe Rechtswissenschaften an der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover studiert und wurde am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Sozialrecht (Professor Hermann Butzer) promoviert.

Im Rahmen meiner Dissertation habe ich mich mit der Wahlzulassung von Parteien zur Bundestagswahl auseinandergesetzt. Die Dissertationsschrift beschreibt erstmalig grundlegend das Wahlzulassungsverfahren politischer Vereinigungen. Im Mittelpunkt dieser Untersuchung liegt das Beteiligungsanzeigeverfahren. Darüber hinaus werden die rechtlichen Grundlagen, die Zusammensetzung und die Arbeit des Bundeswahlausschusses betrachtet. Zuletzt wird die erst seit 2012 bestehende Möglichkeit des Rechtsbehelfes der Nichtanerkennungsbeschwerde dargestellt, mit der politische Vereinigungen, die nicht zur Bundestagswahl zugelassen wurden, eine Beschwerdemöglichkeit zum Bundesverfassungsgericht erhalten haben.

Des Weiteren habe ich als Wissenschaftlicher Mitarbeiter für ein Mitglied des Deutschen Bundestages (19. Legislaturperiode) gearbeitet, welches Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und Ausschuss für Gesundheit war.

Derzeit absolviere ich das Rechtsreferendariat am Kammergericht Berlin mit Stationen bei der Staatsanwaltschaft Berlin (Staatsschutz), dem Bundesministerium des Innern (Referat für Wahlrecht und Parteienrecht), Taylor Wessing PartG mbB (Regulatorisches Gesundheitsrecht) und bei der Außenhandelskammer Ostafrika (Kenia).

Weitere Informationen finden Sie auf meinem LinkedIn-Profil.