Mehrere kleine Parteien haben erfolgreich gegen das Unterschriftenquorum zur Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses geklagt. Die notwendig vorzubringenden Unterstützungsunterschriften für Parteien, die bisher nicht im Abgeordnetenhaus vertreten sind, müssen für die kommende Wahl deshalb erneut gesenkt werden.

Zur Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofs Berlin. Siehe dazu auch ein Bericht auf Legal Tribune Online.

Klage gegen Unterschriftenquorum zur Abgeordnetenhauswahl in Berlin