Mit Fristablauf des 97. Tag vor der Wahl haben insgesamt 87 Parteien und politische Vereinigungen ihr Beteiligungsbegehren an der Bundestagswahl 2021 gegenüber dem Bundeswahlleiter angezeigt. Damit erhöht sich die parteiliche Bewerberzahl um 24 politische Vereinigungen im Vergleich zur Bundestagswahl 2017. Eine genaue Übersicht der im hiesigen Wahljahr wirksam eingereichten Beteiligungsanzeigen findet sich hier.
Spätestens am 79. Tag vor der Wahl (9. Juli 2021) entscheidet der Bundeswahlausschuss und entscheidet über die einzelnen Beteiligungsanzeigen. Das elfköpfige Gremium nimmt damit unmittelbar auf die Auswahl der für die Bürger zur Verfügung stehenden Wahlbewerber Einfluss.
Aller Voraussicht nach findet die Sitzung des Bundeswahlausschusses in Berlin statt. Gegebenenfalls wird es aufgrund der epidemischen Lage mehrere Anerkennungssitzungen des Ausschusses geben. Etwaige Neuigkeiten finden Sie nach Bekanntgabe auf dieser Homepage.
Hintergrundwissen: Gemäß § 18 Abs. 2 BWG müssen politische Vereinigungen, die seit der letzten Wahl nicht mit eigenen Vertretern im Deutschen Bundestag oder in einem Landesparlament vertreten sind, eine sogenannte Beteiligungsanzeige einreichen. Die Beteiligungsanzeige beinhaltet verschiedene Informationen über die politische Vereinigungen und soll darlegen, wie diese in der politischen Willensbildung und der Öffentlichkeit hervortritt. Beteiligungsanzeigen dieser Vereinigungen können nur bis zum 97. Tag vor der Wahl (18:00 Uhr) beim Bundeswahlleiter eingereicht werden.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 10/21 vom 22. Juni 2021