Nachdem vor einigen Wochen die Frist zu Einreichung einer Beteiligungsanzeige für politische Vereinigungen und Parteien, die bisher nicht im Deutschen Bundestag vertreten sind, abgelaufen ist, muss als nächstes des Bundeswahlausschuss über den Erfolg dieser Beteiligungsanzeigen erkennen. Siehe hierzu meine letzte Meldung.

Der Bundeswahlleiter hat nun bekanntgegeben, dass diese Anerkennungssitzung am

Donnerstag, den 08. Juli 2021

und am

Freitag, den 09. Juli 2021

jeweils ab

09:00 Uhr

in Berlin stattfinden wird.

Aufgrund der pandemischen Lage sind nur die Vertreter der politischen Vereinigungen und Medienvertreter (nach vorheriger Akkreditierung) zugelassen. Die Öffentlichkeit der Sitzung wird dadurch gewahrt, dass die gesamte Sitzung im Livestream zu verfolgen ist.


Die gesetzliche Grundlage für die Entscheidung des Bundeswahlausschusses ist § 18 Abs. 4 BWG.

Der elfköpfige Bundeswahlausschuss (bestehend aus Vertretern der Parteien die im Deutschen Bundestag vertreten sind) entscheidet spätestens am 79. Tag vor der Wahl über die Zulassung oder Nichtzulassung von politischen Vereinigungen und Parteien zur Bundestagswahl. Entscheidungsgrundlage ist die schriftliche Beteiligungsanzeige und das Vorbringen der Parteivertreter in der Sitzung des Bundeswahlausschusses.

Wenn der Bundeswahlausschuss eine politische Vereinigung nicht als Partei anerkennt, kann die Vereinigung das Bundesverfassungsgericht mittels der sogenannten Nichtanerkennungsbeschwerde anrufen.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 11/21 vom 29. Juni 2021

Bundeswahlausschuss entscheidet am 08./09.07.2021 über Wahlteilnahme von Vereinigungen