Mit Pressemitteilung 07/21 hat der Bundeswahlleiter bekanntgegeben, dass sich der Bundeswahlausschuss am 08. April 2021 um 11:00 Uhr zu einer virtuellen Sitzung zusammenfindet und über eine Rechtsfrage im Rahmen der Wahlzulassung zu entscheiden hat.

Bei dieser Sitzung dürfte es sich um eine Premiere in der Geschichte des Bundeswahlausschusses handeln. Bisher trat er immer erst am 79. Tag vor der Wahl zusammen, um unmittelbar über die Beteiligungsanzeigen zu entscheiden. Tatsächlich besteht jedoch auch die Möglichkeit bereits davor Sitzungen abzuhalten. Weitere Informationen wieso der Bundeswahlausschuss außerplanmäßig zusammentritt gibt es nicht. Gemäß § 18 Abs. 3 S. 6 BWahlG kann jedoch gegen Verfügungen des Bundeswahlleiters im Mängelbeseitigungsverfahren der Bundeswahlausschuss angerufen werden. Vermutlich wird sich der Ausschuss mit einer solchen Vorlage beschäftigen müssen.

Die Sitzung ist öffentlich. Teilnehmer müssen sich über die E-Mail-Adresse besucher@bundeswahlleiter.de mit dem vollständigen Namen und ihrer E-Mail-Adresse anmelden.

Link zur vollständigen Pressemitteilung

(Sonder-) Sitzung des Bundeswahlausschusses am 8. April 2021